B 197

Dein Weg zu unbeschränktem Fahrspaß. Ausbildung in einem Automatik-Auto.
Ergänzende Schaltausbildung von mindestens 10 x 45 min auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe.

Vielseitiger Führerschein ohne Einschränkungen: Automatik und Schaltgetriebe

Keine Einschränkungen im Führerschein

Ausbildung auf Automatik- und Schaltgetriebe

Praktische Prüfung kann auf Automatik abgelegt werden

Der vollwertige Führerschein mit Automatikprüfung

  • Keine Einschränkungen im Führerschein
  • Ausbildung auf Automatik- und Schaltgetriebe
  • Praktische Prüfung kann auf Automatik abgelegt werden

Um die Fahrtüchtigkeit im Umgang mit einem Schaltgetriebe nachzuweisen, ist eine Testfahrt mit einer Dauer von mindestens 15 Minuten in Begleitung des Fahrlehrers erforderlich. Es ist nicht notwendig, eine separate Prüfung auf einem Schaltwagen abzulegen. Die eigentliche Fahrprüfung kann dann auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe absolviert werden.

B197 ist auch im Ausland gültig, die nationale Schlüsselzahl 197 bescheinigt lediglich, dass die praktische Fahrprüfung auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt wurde. Personen mit dem Führerschein der Klasse B197 dürfen auch im Ausland Fahrzeuge mit Schaltgetriebe fahren.

Die Neuregelung hat einen Nachteil: Wer bereits die Klasse B mit Schlüsselzahl 197 besitzt und seine Fahrerlaubnis um aufbauende Klassen erweitern möchte, erhält automatisch eine Automatikbeschränkung (Schlüsselzahl 78). Um diese Beschränkung aufzuheben und manuelle Getriebe fahren zu dürfen, muss die praktische Prüfung auf einem Schaltgetriebe-Fahrzeug abgelegt werden.

Bei der Registrierung der Schlüsselzahl B197 werden Gebühren in Höhe von etwa 30 Euro fällig. Im Vergleich zum „normalen“ Pkw-Führerschein entstehen beim Ersterwerb der Klasse B197 keine zusätzlichen Kosten, da die erforderlichen zehn Schaltstunden in die Ausbildung integriert sind.

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